Ab Mai 2021 gibt es für Berufskraftfahrerinnen und -fahrer keine Schlüsselzahl „95“ mehr im Führerschein!
Die Berufskraftfahrerinnen und -fahrer erhalten stattdessen einen Fahrerqualifizierungsnachweis als Nachweis der Qualifikation. Das ergibt sich aus dem, vor Kurzem geänderten, BKrFQG. Der #Fahrerqualifizierungsnachweis dient dem Nachweis einer bestehenden Berufskraftfahrerqualifikation und löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein ab.
Der Fahrerqualifizierungsnachweis kann auch in den Fällen ausgestellt werden, in denen bislang der Eintrag der Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein nicht möglich war. Dies ist z.B. der Fall bei Grenzgängern, die in Deutschland arbeiten, aber einen ausländischen Führerschein haben.
Das BMVI weist außerdem darauf hin: „Der Fahrerqualifizierungsnachweis kann der Fahrerin oder dem Fahrer direkt zugestellt werden, d.h. eine Abholung bei der Behörde ist nicht mehr erforderlich. Auch eine Versendung in einen EU-Mitgliedstaat ist möglich.“
Selbstverständlich bleiben bereits ausgestellte Führerscheine mit der Schlüsselzahl „95“ bis zu ihrem Ablauf gültig!
#fahrschuleguempel #fahrschule #führerschein #berufskraftfahrer #brummie #truckerlife #truckerbabes #welovewhatwedo #lastwagen #bkf #beschleunigtegrundqualifikation #Offenburg #Renchen #Appenweier #Urloffen #actros #MAN #Dreamteam #DoppelX