AM15 Jetzt bundesweit in Kraft!

Die Folge der Regelung AM15 ist somit:
Autofahren mit 15 geht seit Ende Juli auch bei uns!
Was ihr dazu braucht, ist relativ einfach:
Meldet euch in der Fahrschule eurer Wahl zum Führerschein der Klasse AM an, der euch dann dazu berechtigt, vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge zu fahren.  -AM ist mehr als nur Roller fahren.-

Im Herbst 2019 hatte der Bundestag den Weg für eine Neuregelung grundsätzlich frei gemacht. Am 25. Oktober 2019 wurde der Antrag der FDP-Fraktion auf sofortige bundesweite Einführung von AM15 abgelehnt. Anschließend einigte sich die Regierung darauf, es jedem Bundesland selbst zu überlassen, in seinem Hoheitsgebiet AM15 einzuführen.
Einige Bundesländer entschieden, sofort davon Gebrauch zu machen, andere – z. B. Baden-Württemberg – hielten sich damit zurück.

AM15 bundesweit seit 28.07.2021

Erst Anfang 2021 beschloss die Verkehrsministerkonferenz die bundesweite Einführung noch im Jahr 2021 und damit noch vor der Bundestagswahl.
Mit parlamentarischem Segen konnte die Neuregelung am 28. Juli 2021 in Kraft treten.

AM15 ja, aber nur im Inland

Ein kleiner Wermutstropfen für alle 15-Jährigen, die sehnsüchtig auf die Senkung des Mindestalters gewartet hatten: AM15 berechtigt nur zum Fahren im Inland. Hier der entsprechende Teil der Anlage 9 zu § 25 Absatz 3 FeV: Lfd. Nr.: 25

Schlüsselzahl: 195

Auflage zu der Klasse AM: Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur im Inland. Zur Dokumentation der Auflage, wonach die Fahrerlaubnis AM bis zum 16. Geburtstag nur im Inland gilt, wird im Feld 12 des Führerscheins die Schlüsselzahl 195 eingetragen.