
Mit folgender Mail aus dem baden-württembergischen Verkehrsministerium wurden die Fahrlehrerverbände und Fahrschulen am 23.05.2022 wie folgt informiert:
Die bisherigen Regelungen, die es Fahrschulen ermöglicht haben, Ausnahmen von der Präsenzpflicht der theoretischen Ausbildung zu erhalten, laufen zum 31. Mai 2022 aus.
Für den Fahrschulunterricht wird die Möglichkeit zur Genehmigung von Online-Theorieunterricht nach Maßgabe der neu geschaffenen bundeseinheitlichen Vorgaben in der Fahrschüler-Ausbildungsordnung und der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz verlängert.
Nach § 4 Abs. 1b Fahrschüler-Ausbildungsordnung kann der Unterricht mit Genehmigung der zuständigen Behörde auch in digitaler Form stattfinden, sofern Präsenzunterricht in begründeten Ausnahmefällen nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Aufgrund der bestehenden Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg kann ein solcher Ausnahmefall bejaht werden.
Um den Fahrschulen hierbei eine gewisse Planungssicherheit zu gewähren, wird diese Ausnahmemöglichkeit bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
Mit freundlichen Grüßen
Christina Schultheiß
Referat 46: Verkehrsrecht, Verkehrssicherheit
Ministerium für Verkehr
Baden-Württemberg
Was bedeutet das für Fahrschüler?
Lange Rede kurzer Sinn:
Der Online-Theorieunterricht bleibt nach einem Hin und Her nun doch bestehen und Ihr dürft den Unterricht auch weiterhin online und von zu Hause aus miterleben.
Momentan bleibt es zwar bei einer sogenannten Ausnahme-Genehmigung, allerdings verweist Frau Schultheiß in Ihrer Begründung auf eine gewisse Planungssicherheit für Fahrschulen und Fahrschüler.
Offen bleibt, ob der Online-Unterricht auch über das Jahresende hinaus erlaubt bleibt.
Natürlich werden wir euch weiter darüber informieren.