Setzt ein Unternehmen Gabelstapler oder andere Flurförderfahrzeuge ein, so benötigen seine Mitarbeiter eine gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung.
Nur so kann die Arbeitssicherheit und Wirtschaftlichkeit im Unternehmen gewährleistet werden.
Gemäß der DGUV Vorschrift 52 / DGUV 309-003 müssen Flurförderfahrzeug- Führer von entsprechend zertifizierten Trainern ausgebildet werden und eine praktische, sowie theoretische Prüfung ablegen.
Praxisnahe Ausbildung nach Vorschrift:
Eine qualitätsgesicherte Ausbildung für Flurförderfahrzeug-Führer ist für die Arbeitssicherheit in Logistikunternehmen essenziell und erleichtert den täglichen Umgang während des Betriebs. Zudem sinkt die Unfallgefahr der einzelnen Mitarbeiter im Unternehmen und es kommt zu geringerer Beschädigung von Gütern während der alltäglichen Arbeit.
Im theoretischen Teil erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die entsprechenden rechtlichen Grundlagen, Vorschriften, Lagereinrichtung und dem Unfall Geschehen.
Im praktischen Teil beschäftigen Sie sich mit der Bedienung von Flurförderfahrzeugen, dem Aufbau und den Funktionen von Flurförderfahrzeugen, den verschiedenen Bedienarten und dem Umgang mit Last.
Gemäß der DGUV Vorschrift 52 / DGUV 309-003 müssen Führer von Flurförderzeugen von entsprechend zertifizierten Ausbildern geschult werden.
Unser Kursleiter bietet Ihnen eine umfassende theoretische und praxisorientierte Ausbildung zum Flurförderzeug- Führer.
Inhalte der Maßnahme:
Rechtliche Grundlagen
Unfallgeschehen
Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
Kranbegriffe und Bauarten
Standsicherheit
Bedienung der Kräne
Regelmäßige Prüfung
Bedienarten
Sicherheit
Umgang mit Last
Sondereinsätze
Verkehrsregeln
Abschlussprüfung
Voraussetzungen:
Lernbereitschaft
Motivation
Zielgruppe:
Zukünftige Flurförderfahrer (m/w/d), die eine Beschäftigung mithilfe von Flurförderfahrzeugen anstreben
Personen, die eine berufliche Tätigkeit im Lager- und Logistikbereich ausüben
Personen, die eine berufliche Tätigkeit als Berufskraftfahrer ausüben