
Auto/Anhänger
Führerschein Klasse B
Beschreibung
Mindestalter: 18 Jahre / 17 Jahre (BF17)
Die Fahrberechtigung für Kraftfahrzeuge, die folgenden Anforderungen gerecht werden:
- gehören nicht den Klassen AM, A1, A2 und A an
- dienen zur Beförderung von weniger als acht Personen (außer Fahrzeugführer)
- verfügen über eine zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
Sie dürfen mit diesem Führerschein Klasse B Anhänger mitführen, wenn:
a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
b) die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt
Eingeschlossene Klassen:
Klasse AM + L
Anmeldung
- Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
Theorie
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
- Grundausbildung
- 5 Stunden Überland
- 4 Stunden Autobahn
- 3 Stunden Beleuchtungsfahrt
Anhängerführerschein B96
Kfz der Klasse B mit Anhänger. Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg. Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich!
Anhängerführerschein BE
Mit diesem Pkw-Führschein können Sie eine Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger mit einer Gesamtmasse über 4.250 kg fahren. Der BE-Führerschein ist sinnvoll, wenn Sie zum Beispiel einen Pferdeanhänger fahren wollen
- Grundausbildung
- 3 Stunden Überland
- 1 Stunde Autobahn
- 1 Stunde Beleuchtungsfahrt
Roller/Motorrad
Führerschein Klasse AM
Beschreibung
Mindestalter: 15 Jahre
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit:
- Einer bbH (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) von maximal 45 km/h
- Verbrennungsmotor (Zweiräder) oder Fremdzündungsmotor (drei-/vierrädrige Fahrzeuge): Hubraum maximal 50 cm³
- Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
- Andere Verbrennungsmotoren bei drei- oder vierrädrigen Fahrzeugen: Nutzleistung maximal 4 kW
- Leermasse bei vierrädrigen Fahrzeugen (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg
Klasse AM berechtigt auch zum Führen von:
- Kleinkrafträdern mit einer bbH (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) von höchstens 50 km/h, sofern sie vor dem 1. Januar 2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind
- Kleinkrafträdern nach ehemaligem DDR-Recht
(50 cm³, bbH 60 km/h), die vor dem 1. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind
Anmeldung
- Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
Theorie
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
- Grundausbildung
Führerschein Klasse A1
Beschreibung
Mindestalter: 16 Jahre
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von:
- Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer bbH (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31.12.1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
- Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn sie bis zum 18.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Eingeschlossene Klassen:
Klasse AM
Anmeldung
- Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
Theorie
- 12 Doppelstunden Grundstoff
(bei Ersterwerb) - 6 Doppelstunden Grundstoff
(bei Erweiterung) - 4 Doppelstunden Zusatzstoff
- 12 Doppelstunden Grundstoff
Praxis
- Grundausbildung
- 5 Stunden Überland
- 4 Stunden Autobahn
- 3 Stunden Beleuchtungsfahrt
Führerschein Klasse A2
Beschreibung
Mindestalter: 18 Jahre
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
Besonderheit bei Umstieg von A1 auf A2:
- Beim Aufstieg von A1 zu A2 (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben
- Beim Aufstieg von A1 zu A2 (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist keine Fahrstunde vorgeschrieben, allerdings muss die Fahrschule VOR der Prüfung den Prüfling testen, ob dieser alle Anforderungen für eine praktische Prüfung erfüllen kann. Das heißt, dass mind. eine Doppelstunde gemacht werden muss!!!
- Beim Aufstieg mit weniger als 2 Jahren Vorbesitz von A1 sind besondere Ausbildungsfahrten vorgeschrieben:
- 3 Stunden Überland
- 2 Stunden Autobahn
- 1 Stunde Nacht
Eingeschlossene Klassen:
Klasse AM + A1
Anmeldung
- Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
Theorie
- 12 Doppelstunden Grundstoff
(bei Ersterwerb) - 6 Doppelstunden Grundstoff
(bei Erweiterung) - 4 Doppelstunden Zusatzstoff
- 12 Doppelstunden Grundstoff
Praxis
- Grundausbildung
- 5 Stunden Überland
- 4 Stunden Autobahn
- 3 Stunden Beleuchtungsfahrt
Führerschein Klasse A
Beschreibung
Mindestalter: 24 Jahre, 20 Jahre (nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2), 21 Jahre (für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A)
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von mehr als 0,2 kW/kg,
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Besonderheiten bei Umstieg von A2 auf A:
- Beim Aufstieg von A2 zu A (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben
- Beim Aufstieg von A2 zu A (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist keine Fahrstunde vorgeschrieben, allerdings muss die Fahrschule VOR der Prüfung den Prüfling testen, ob dieser alle Anforderungen für eine praktische Prüfung erfüllen kann. Das heißt, dass mindestens eine Doppelstunde gemacht werden muss!
- Beim Aufstieg mit weniger als 2 Jahren Vorbesitz von A2 sind Praxisstunden vorgeschrieben:
- 3 Stunden Überland
- 2 Stunden Autobahn
- 1 Stunde Nacht
Besonderheiten bei Umstieg von A1 auf A:
- Vorgeschriebene Praxiseinheiten (Mindestalter 24 Jahre):
- 3 Stunden Überland
- 2 Stunden Autobahn
- 1 Stunde Nacht
Eingeschlossene Klassen:
Klasse AM + A1 + A2
Anmeldung
- Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
Theorie
- 12 Doppelstunden Grundstoff
(bei Ersterwerb) - 6 Doppelstunden Grundstoff
(bei Erweiterung) - 4 Doppelstunden Zusatzstoff
- 12 Doppelstunden Grundstoff
Praxis
- Grundausbildung
- 5 Stunden Überland
- 4 Stunden Autobahn
- 3 Stunden Beleuchtungsfahrt
Mofa und B196
Mofa
Mindestalter: 15 Jahre
An unserem Mofakurs kannst Du schon ab 14 1/2 Jahren teilnehmen. Er besteht aus 6 Doppelstunden theoretischem Grundunterricht, 2 Doppelstunden Zusatzunterricht und 2 Fahrstunden.
Motorrad fahren mit dem Autoführerschein – B196
Was darf ich fahren?
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 25 Jahre
- mindestens seit 5 Jahren Klasse B
- Teilnahme an einer Fahrerschulung
Ablauf der Fahrerschulung:
- mindestens 4 Einheiten á 90 Minuten Theorie (8 Unterrichtsstunden)
- mindestens 5 Einheiten á 90 Minuten Praxis (10 Fahrstunden)
Keine Prüfungen erforderlich!
Eintrag im Führerschein:
Nach vollständiger und erfolgreicher Teilnahme an der Fahrerschulung, erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung. Gegen Vorlage dieser Bescheinigung stellt das Straßenverkehrsamt einen neuen Füherschein aus mit entsprechendem B196-Eintrag
LKW
Führerschein Klasse C1
Beschreibung
Mindestalter: 18 Jahre
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM bis 7.500 kg zGM
Sie dürfen mit diesem Führerschein Klasse C1 Anhänger mitführen, wenn:
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt
Besonderheiten:
- Vorausetzung Führerschein der Klasse B
- Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Wird die Klasse nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der Klasse mehr gefahren werden. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird.
- Bei gewerblichem Güterverkehr ist eine Grundqualifikation erforderlich,
Eingeschlossene Klassen:
Keine
Anmeldung
- Passbild
- Augenärztliche Untersuchung
- Ärztliche Untersuchung
- Erste-Hilfe-Kurs
Theorie
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 6 Doppelstunden Zusatzstoff
bei Vorbesitz D1 oder D: - 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
- Grundausbildung
- 3 Stunden Überland
- 1 Stunde Autobahn
- 1 Stunde Beleuchtungsfahrt
Führerschein Klasse C1E
Beschreibung
Mindestalter: 18 Jahre
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM bis 7.500 kg zGM
Sie dürfen mit dem Führerschein der Klasse C1E Anhänger mitführen, wenn:
a) Zugfahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg zGM,
oder
b) Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger über 3.500 kg zGM.
Fahrzeugkombination zGM in beiden Fällen max. 12.000 kg.
Besonderheiten:
- Vorausetzung Führerschein der Klasse C1
- Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Wird die Klasse nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der Klasse mehr gefahren werden. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird.
- Bei gewerblichem Güterverkehr ist eine Grundqualifikation erforderlich
Eingeschlossene Klassen:
Klasse BE + bei Vorbesitz Klasse D1 – D1E
Anmeldung
- Passbild
- Augenärztliche Untersuchung
- Ärztliche Untersuchung
- Erste-Hilfe-Kurs
Theorie
- keine Theorieausbildung
Praxis
- Grundausbildung
- 3 Stunden Überland
- 1 Stunde Autobahn
- 1 Stunde Beleuchtungsfahrt
bei gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C1 und C1E
- 1 Stunde Überland (Solo)
- 1 Stunde Autobahn (Solo)
- 3 Stunden Überland (Zug)
- 1 Stunde Autobahn (Zug)
- 2 Stunden Beleuchtungsfahrt (Zug)
Führerschein Klasse C
Beschreibung
Mindestalter: 21/181,2 Jahre
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
NEU: Ausgenommen sind nun alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge, auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen.
Besonderheit:
-Vorbesitz Führerschein der Klasse B
-Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Wird die Klasse nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der Klasse mehr gefahren werden. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird.
1) 18 Jahre für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben oder nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG.
2) Seit 05/2014: Mindestalter 18 für Bewerber der Klasse C, die als Führer
1. von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes, sofern diese Fahrzeuge für Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordnete Übungsfahrten sowie Prüfungen auf der Straße unterzogen werden, und
2. von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden.“
Eingeschlossene Klassen:
Klasse C1
Anmeldung
- Passbild
- Augenärztliche Untersuchung
- Ärztliche Untersuchung
- Erste-Hilfe-Kurs
Theorie
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 10 Doppelstunden Zusatzstoff
bei Vorbesitz C1 oder D1
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff
bei Vorbesitz D
- 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
- Grundausbildung
- 5 Stunden Überland
- 2 Stunden Autobahn
- 3 Stunden Beleuchtungsfahrt
Klasse C1 auf C
- 3 Stunden Überland
- 1 Stunde Autobahn
- 1 Stunde Beleuchtungsfahrt
Führerschein Klasse CE
Beschreibung
Mindestalter: 21/181 Jahre
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger über 750 kg zGM.
NEU: Ausgenommen sind nun alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge, auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen.
Besonderheit:
-Vorbesitz Führerschein der Klasse B
-Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Wird die Klasse nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der Klasse mehr gefahren werden. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird.
1) 18 Jahre für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben oder nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG.
Eingeschlossene Klassen:
Klasse BE + Klasse C1E + Klasse T + Bei Vorbesitz Klasse D – DE
Anmeldung
- Passbild
- Augenärztliche Untersuchung
- Ärztliche Untersuchung
- Erste-Hilfe-Kurs
Theorie
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
- Grundausbildung
- 5 Stunden Überland
- 2 Stunden Autobahn
- 3 Stunden Beleuchtungsfahrt
gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C und CE
- 3 Stunden Überland (Solo)
- 1 Stunde Autobahn (Solo)
- 5 Stunden Überland (Zug)
- 2 Stunden Autobahn (Zug)
- 3 Stunden Beleuchtungsfahrt (Zug)
Bus
Führerschein Klasse D1
Beschreibung
Mindestalter: 21/181 Jahre
Kraftfahrzeuge4, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt
Sie dürfen mit diesem Führerschein Klasse D1 Anhänger mitführen, wenn:
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt
Besonderheiten:
-Vorausetzung Führerschein der Klasse B
-Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.
-Wer älter als 50 Jahre ist, muss bei jeder Verlängerung zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.
-Ab dem 45. Lebensjahr kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur nach Vorlage des arbeitsmedizinischen Belastungsgutachtens erfolgen.
-Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung
-Bei gewerblichem Güterverkehr ist eine Grundqualifikation erforderlich
Eingeschlossene Klassen:
keine
Anmeldung
- Passbild
- Augenärztliche Untersuchung
- Ärztliche Untersuchung
- Arbeitsmedizinisches Gutachten
- Erste-Hilfe-Kurs
Theorie
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 10 Doppelstunden Zusatzstoff
bei Vorbesitz C1 oder C
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
bei Vorbesitz B oder C1 bis 2 Jahre
- 41 Stunden Grundausbildung
- 19 Stunden Überland
- 12 Stunden Autobahn
- 7 Stunden Beleuchtungsfahrt
> als 2 Jahre
- 16 Stunden Grundausbildung
- 8 Stunden Überland
- 4 Stunden Autobahn
- 4 Stunden Beleuchtungsfahrt
Bei Vorbesitz C bis 2 Jahre
- 8 Stunden Grundausbildung
- 8 Stunden Überland
- 4 Stunden Autobahn
- 4 Stunden Beleuchtungsfahrt
> als 2 Jahre
- 6 Stunden Grundausbildung
- 4 Stunden Überland
- 2 Stunden Autobahn
- 2 Stunden Beleuchtungsfahrt
Führerschein Klasse D1E
Beschreibung
Mindestalter: 21/181 Jahre
Kraftfahrzeuge4, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt – auch mit Anhänger über 750 kg zGM
Besonderheiten:
-Vorausetzung Führerschein der Klasse D1
-Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.
-Wer älter als 50 Jahre ist, muss bei jeder Verlängerung zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.
-Ab dem 45. Lebensjahr kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur nach Vorlage des arbeitsmedizinischen Belastungsgutachtens erfolgen.
-Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung
-Bei gewerblichem Güterverkehr ist eine Grundqualifikation erforderlich
Eingeschlossene Klassen:
Klasse BE
Anmeldung
- Passbild
- Augenärztliche Untersuchung
- Ärztliche Untersuchung
- Arbeitsmedizinisches Gutachten
- Erste-Hilfe-Kurs
Theorie
- keine Theorieausbildung
Praxis
- 4 Stunden Grundausbildung
- 3 Stunden Überland
- 1 Stunde Autobahn
- 1 Stunde Beleuchtungsfahrt
Führerschein Klasse D
Beschreibung
Mindestalter: 24/21/181,2,3 Jahre
Kraftfahrzeuge4, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind – auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
Besonderheit:
-Vorbesitz Führerschein der Klasse B
-Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.
-Wer älter als 50 Jahre ist, muss bei jeder Verlängerung zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.
-Ab dem 45. Lebensjahr kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur nach Vorlage des arbeitsmedizinischen Belastungsgutachtens erfolgen.
-Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung
-Bei gewerblichem Güterverkehr ist eine Grundqualifikation erforderlich
Eingeschlossene Klassen:
Klasse D1
Anmeldung
- Passbild
- Augenärztliche Untersuchung
- Ärztliche Untersuchung
- Arbeitsmedizinisches Gutachten
- Erste-Hilfe-Kurs
Theorie
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 18 Doppelstunden Zusatzstoff
bei Vorbesitz C1
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 12 Doppelstunden Zusatzstoff
bei Vorbesitz C und/oder D1
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 8 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
bei Vorbesitz B oder C1 bis 2 Jahre
- 45 Stunden Grundausbildung
- 22 Stunden Überland
- 14 Stunden Autobahn
- 8 Stunden Beleuchtungsfahrt
> als 2 Jahre
- 3 Stunden Grundausbildung
- 12 Stunden Überland
- 8 Stunden Autobahn
- 5 Stunden Beleuchtungsfahrt
Bei Vorbesitz C bis 2 Jahre
- 14 Stunden Grundausbildung
- 16 Stunden Überland
- 8 Stunden Autobahn
- 6 Stunden Beleuchtungsfahrt
> als 2 Jahre
- 7 Stunden Grundausbildung
- 8 Stunden Überland
- 4 Stunden Autobahn
- 3 Stunden Beleuchtungsfahrt
Bei Vorbesitz D1
- 20 Stunden Grundausbildung
- 5 Stunden Überland
- 5 Stunden Autobahn
- 5 Stunden Beleuchtungsfahrt
Führerschein Klasse DE
Beschreibung
Mindestalter: 24/21/181,2,3 Jahre
Kraftfahrzeuge4, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind – auch mit Anhänger über 750 kg zGM.
Besonderheit:
-Vorbesitz Führerschein der Klasse D
-Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.
-Wer älter als 50 Jahre ist, muss bei jeder Verlängerung zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.
-Ab dem 45. Lebensjahr kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur nach Vorlage des arbeitsmedizinischen Belastungsgutachtens erfolgen.
-Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung
-Bei gewerblichem Güterverkehr ist eine Grundqualifikation erforderlich
Eingeschlossene Klassen:
Klasse BE + D1E
Anmeldung
- Passbild
- Augenärztliche Untersuchung
- Ärztliche Untersuchung
- Arbeitsmedizinisches Gutachten
- Erste-Hilfe-Kurs
Theorie
- keine Theorieausbildung
Praxis
- 4 Stunden Grundausbildung
- 3 Stunden Überland
- 1 Stunde Autobahn
- 1 Stunde Beleuchtungsfahrt
1) 18 Jahre für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben
2) Die Klassen D und DE können erworben werden:
a) bereits mit 18 Jahren begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km unter den Bedingungen von 1;
b) bereits mit 20 Jahren unter den Bedingungen von 1;
c) bereits mit 21 Jahren nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG (umfangreiche IHK-Prüfung in Theorie und Praxis) oder, begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km,
nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG;
d) bereits mit 23 Jahren die Klasse D (nicht DE) nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG
3) Seit 05/2014: Mindestalter 21 für Bewerber der Klasse D, die als Führer
1. von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes, sofern diese Fahrzeuge für Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordnete Übungsfahrten sowie Prüfungen auf der Straße unterzogen werden, und
2. von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden.
4) Seit 28.12.2016: WICHTIG: Kfz mit einer zGM von mehr als 3.500 kg, die zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt sind, dürfen – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – seit 28.12.2016 nicht mehr mit der Klassen C1 oder C gefahren werden. Es gelten folgende Ausnahmeregelungen: https://www.flvbw.de/fuehrerscheinklassen/bus-klassen.html
Traktor
Führerschein Klasse L
Beschreibung
Mindestalter: 16 Jahre
- Gabelstapler bis 25 km/h
- Zugmaschinen bis 40 km/h, mit zwei zulassungsfreien Anhängern bis 25 km/h
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h
- Selbstfahrende Futtermischwagen bis 25 km/h
- Mofas bis 25 km/h
- Flurförderzeuge
Prüfungen: Für den L-Führerschein ist lediglich eine theoretische Prüfung zu absolvieren. Eine praktische Prüfung ist dafür nicht vorgesehen.
Eingeschlossene Klassen:
Keine
Anmeldung
- Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
Theorie
- 12 Doppelstunden Grundunterricht
- 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
- keine praktische Ausbildung
Führerschein Klasse T
Beschreibung
Mindestalter: 16 Jahre
- Zugmaschinen, die aufgrund ihrer Bauart eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h erreichen können
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen – diese dürfen jedoch, bedingt durch ihre Bauart, keine höhere Geschwindigkeit als 40 km/h erreichen
- Außerdem müssen sie für Landwirtschaft oder Forstwirtschaft konstruiert sein und dürfen auch nur zu diesem Zweck benutzt werden
- Anhänger dürfen angekoppelt werden
Besonderheit:
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs dürfen nur jene Fahrzeuge der Klasse T gefahren werden, welche die Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h nicht erreichen! Erst mit dem 18. Geburtstag entfällt diese Einschränkung.
Eingeschlossene Klassen:
Klasse AM
Anmeldung
- Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
Theorie
- 12 Doppelstunden Grundunterricht
- 6 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
- Grundausbildung
- 1 Stunde Unterweisung