Auto/Anhänger
Führerschein Klasse B
Beschreibung
Mindestalter: 18 Jahre / 17 Jahre (BF17)
Die Fahrberechtigung für Kraftfahrzeuge, die folgenden Anforderungen gerecht werden:
Sie dürfen mit diesem Führerschein Klasse B Anhänger mitführen, wenn:
a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
b) die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt
Eingeschlossene Klassen:
Klasse AM + L
Anmeldung
Theorie
Praxis
Anhängerführerschein B96
Kfz der Klasse B mit Anhänger. Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg. Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich!
Anhängerführerschein BE
Mit diesem Pkw-Führschein können Sie eine Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger mit einer Gesamtmasse über 4.250 kg fahren. Der BE-Führerschein ist sinnvoll, wenn Sie zum Beispiel einen Pferdeanhänger fahren wollen
Roller/Motorrad
Führerschein Klasse AM
Beschreibung
Mindestalter: 15 Jahre
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit:
Klasse AM berechtigt auch zum Führen von:
Anmeldung
Theorie
Praxis
Führerschein Klasse A1
Beschreibung
Mindestalter: 16 Jahre
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von:
Eingeschlossene Klassen:
Klasse AM
Anmeldung
Theorie
Praxis
Führerschein Klasse A2
Beschreibung
Mindestalter: 18 Jahre
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
Besonderheit bei Umstieg von A1 auf A2:
Eingeschlossene Klassen:
Klasse AM + A1
Anmeldung
Theorie
Praxis
Führerschein Klasse A
Beschreibung
Mindestalter: 24 Jahre, 20 Jahre (nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2), 21 Jahre (für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A)
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von mehr als 0,2 kW/kg,
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Besonderheiten bei Umstieg von A2 auf A:
Besonderheiten bei Umstieg von A1 auf A:
Eingeschlossene Klassen:
Klasse AM + A1 + A2
Anmeldung
Theorie
Praxis
Mofa und B196
Mofa
Mindestalter: 15 Jahre
An unserem Mofakurs kannst Du schon ab 14 1/2 Jahren teilnehmen. Er besteht aus 6 Doppelstunden theoretischem Grundunterricht, 2 Doppelstunden Zusatzunterricht und 2 Fahrstunden.
Motorrad fahren mit dem Autoführerschein – B196
Was darf ich fahren?
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Voraussetzungen:
Ablauf der Fahrerschulung:
Keine Prüfungen erforderlich!
Eintrag im Führerschein:
Nach vollständiger und erfolgreicher Teilnahme an der Fahrerschulung, erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung. Gegen Vorlage dieser Bescheinigung stellt das Straßenverkehrsamt einen neuen Füherschein aus mit entsprechendem B196-Eintrag
LKW
Führerschein Klasse C1
Beschreibung
Mindestalter: 18 Jahre
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM bis 7.500 kg zGM
Sie dürfen mit diesem Führerschein Klasse C1 Anhänger mitführen, wenn:
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt
Besonderheiten:
Eingeschlossene Klassen:
Keine
Anmeldung
Theorie
Praxis
Führerschein Klasse C1E
Beschreibung
Mindestalter: 18 Jahre
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM bis 7.500 kg zGM
Sie dürfen mit dem Führerschein der Klasse C1E Anhänger mitführen, wenn:
a) Zugfahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg zGM,
oder
b) Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger über 3.500 kg zGM.
Fahrzeugkombination zGM in beiden Fällen max. 12.000 kg.
Besonderheiten:
Eingeschlossene Klassen:
Klasse BE + bei Vorbesitz Klasse D1 – D1E
Anmeldung
Theorie
Praxis
bei gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C1 und C1E
Führerschein Klasse C
Beschreibung
Mindestalter: 21/181,2 Jahre
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
NEU: Ausgenommen sind nun alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge, auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen.
Eingeschlossene Klassen:
Klasse C1
Anmeldung
Theorie
bei Vorbesitz C1 oder D1
bei Vorbesitz D
Praxis
Klasse C1 auf C
Führerschein Klasse CE
Beschreibung
Mindestalter: 21/181 Jahre
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger über 750 kg zGM.
NEU: Ausgenommen sind nun alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge, auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen.
1) 18 Jahre für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben oder nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG.
Eingeschlossene Klassen:
Klasse BE + Klasse C1E + Klasse T + Bei Vorbesitz Klasse D – DE
Anmeldung
Theorie
Praxis
gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C und CE
Bus
Führerschein Klasse D1
Beschreibung
Mindestalter: 21/181 Jahre
Kraftfahrzeuge4, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt
Sie dürfen mit diesem Führerschein Klasse D1 Anhänger mitführen, wenn:
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt
Eingeschlossene Klassen:
keine
Anmeldung
Theorie
bei Vorbesitz C1 oder C
Praxis
bei Vorbesitz B oder C1 bis 2 Jahre
> als 2 Jahre
Bei Vorbesitz C bis 2 Jahre
> als 2 Jahre
Führerschein Klasse D1E
Beschreibung
Mindestalter: 21/181 Jahre
Kraftfahrzeuge4, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt – auch mit Anhänger über 750 kg zGM
Eingeschlossene Klassen:
Klasse BE
Anmeldung
Theorie
Praxis
Führerschein Klasse D
Beschreibung
Mindestalter: 24/21/181,2,3 Jahre
Kraftfahrzeuge4, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind – auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
Eingeschlossene Klassen:
Klasse D1
Anmeldung
Theorie
bei Vorbesitz C1
bei Vorbesitz C und/oder D1
Praxis
bei Vorbesitz B oder C1 bis 2 Jahre
> als 2 Jahre
Bei Vorbesitz C bis 2 Jahre
> als 2 Jahre
Bei Vorbesitz D1
Führerschein Klasse DE
Beschreibung
Mindestalter: 24/21/181,2,3 Jahre
Kraftfahrzeuge4, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind – auch mit Anhänger über 750 kg zGM.
Eingeschlossene Klassen:
Klasse BE + D1E
Anmeldung
Theorie
Praxis
Traktor
Führerschein Klasse L
Beschreibung
Mindestalter: 16 Jahre
Prüfungen: Für den L-Führerschein ist lediglich eine theoretische Prüfung zu absolvieren. Eine praktische Prüfung ist dafür nicht vorgesehen.
Eingeschlossene Klassen:
Keine
Anmeldung
Theorie
Praxis
Führerschein Klasse T
Beschreibung
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen:
Klasse AM
Anmeldung
Theorie
Praxis