

Weiterbildung LKW und Bus – Schlüsselzahl 95 – gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) §5 Weiterbildung
Sie möchten eine Weiterbildung für Berufskraftfahrer im Fachbereich Güterverkehr oder Personenbeförderung mit der Schlüsselzahl 95 absolvieren?
Weiterbildung Schlüsselzahl 95 für Berufskraftfahrer ist in unserer Fahrschule in zertifizierte Module aufgeteilt, die von unseren Fahrlehrern und Dozenten geschult werden.
Änderung im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht
Am 2. Dezember 2020 ist das
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz in Kraft getreten.
Die Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung folgte am 17. Dezember 2020. Das Gesetz und die Verordnung setzen die Richtlinie (EU) 2018/645 zur Änderung der sog. „Berufskraftfahrerqualifikationsrichtlinie“ aus dem Jahr 2003 in nationales Recht um.
In Deutschland ergeben sich folgende Änderungen:
Die Ausnahmetatbestände, die festlegen, wann eine Fahrerin oder ein Fahrer nicht der Pflicht zur Erlangung einer Grundqualifikation und zum Absolvieren einer regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet sind, wurden sprachlich überarbeitet.
Der Fahrerqualifizierungsnachweis wird ab dem 23. Mai 2021 bundesweit ausgestellt. Er dient dem Nachweis einer bestehenden Berufskraftfahrerqualifikation und löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein ab.
Der Fahrerqualifizierungsnachweis kann auch in den Fällen ausgestellt werden, in denen bislang der Eintrag der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein nicht möglich war.
Der Eintrag war in den Fällen nicht möglich, in denen es sich um einen ausländischen Führerschein handelte.
Der Fahrerqualifizierungsnachweis kann der Fahrerin oder dem Fahrer direkt zugestellt werden, d.h. eine Abholung bei der Behörde ist nicht mehr erforderlich.
Auch eine Versendung in einen EU-Mitgliedstaat ist grundsätzlich möglich.
Am 23. Mai 2021 hat das Berufskraftfahrerqualifikationsregister seinen Betrieb aufgenommen. In diesem werden zunächst Fahrerqualifizierungsnachweise und ab dem 25. Oktober 2021 auch die Qualifikationsmaßnahmen der Fahrerinnen und Fahrer erfasst.
Informationen hierüber können bei Bedarf innerhalb der EU ausgetauscht werden. Die Ausstellung von Papierbescheinigungen entfällt sukzessive. Insofern wird die Digitalisierung in Deutschland vorangetrieben. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wird das Berufskraftfahrerqualifikationsregister führen.
Die mit der Errichtung des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters einhergehenden organisatorischen Abläufe, erfordern die Vereinheitlichung des Anerkennungs- und Überwachungsverfahrens von Ausbildungsstätten. Denn auch diese sollen künftig Daten an das KBA zur Speicherung im Berufskraftfahrerqualifikationsregister übermitteln können.
Fahrerinnen und Fahrer können sich künftig andere abgeschlossene Ausbildungen anrechnen lassen und so den Unterrichtsumfang reduzieren.
Darüber hinaus wurden die zu vermittelnden Lerninhalte aktualisiert und nicht mehr abschließend aufgelistet, um flexibler auf technische Neuerungen im Rahmen des Unterrichts reagieren zu können.
Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterverkehr oder der Personenbeförderung (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz BKrFQG) §4 Besitzstand:
Die Regelungen zur Erlangung der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation finden keine Anwendung auf Fahrer, die eine Fahrerlaubnis besitzen oder eine Fahrerlaubnis besessen haben, die ihnen entzogen worden ist, auf die sie verzichtet haben oder deren Geltungsdauer abgelaufen ist.
Sofern es sich um eine Fahrerlaubnis handelt, die:
1.) Vor dem 10. September 2008 erteilt wurde und für die Klassen D1, D1E, D, DE oder eine gleichwertige Klasse gilt.
2.) Vor dem 10. September 2009 erteilt wurde und für die Klassen C1, C1E, C, CE oder eine gleichwertige Klasse gilt.
Die Pflicht zur Weiterbildung bleibt bestehen.
Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterverkehr oder der Personenbeförderung (Berufskraftfahrer-qualifikationsgesetz BKrFQG) §5 Weiterbildung:
1.) Die erste Weiterbildung ist fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation abzuschließen.
Abweichend von der Frist nach Satz 1 kann die Weiterbildung zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt abgeschlossen werden, der mit dem Ende der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE übereinstimmt, soweit die sich dann ergebende Frist nicht kürzer als drei Jahre und nicht länger als sieben Jahre ist.
2.) Jede weitere Weiterbildung ist im Abstand von jeweils fünf Jahren zu absolvieren.
3.) Die Weiterbildung erfolgt durch Teilnahme an einem Unterricht an einer anerkannten Ausbildungsstätte.
4.) Die Weiterbildung dient jeweils dazu, die durch die Grundqualifikation oder die durch die beschleunigte Grundqualifikation vermittelten Fertigkeiten und Kenntnisse auf dem neuesten Stand zu halten.
Sie gilt für alle Fahrerlaubnisklassen, für die die Pflicht zur Weiterbildung besteht.
5.) Wer die Grundqualifikation oder die beschleunigte Grundqualifikation erworben oder eine Weiterbildung abgeschlossen hat und danach zeitweilig nicht mehr als Fahrer im Güter- oder Personenkraftverkehr beschäftigt ist, hat eine Weiterbildung abzuschließen, sobald er eine dieser Beschäftigungen wieder aufnimmt und wenn zu diesem Zeitpunkt die Fristen nach Absatz 1 oder Absatz 2 abgelaufen sind. Dies gilt entsprechend bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis in Fällen des § 4.
(6) Wechselt ein Fahrer zu einem anderen Unternehmen, so ist eine bereits erfolgte Weiterbildung anzurechnen.
Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Modul 1: “ECO- Fahren – Das Perfektionstraining”
Modul 2: “Kontrollgeräte und Sozialvorschriften”
Modul 3: “Sicherheit im Fokus”
Modul 4: “Der Kunde im Mittelpunkt”
Modul 5: “Ladungssicherung optimieren”
Modul 1: “ECO- Fahren – Das Perfektionstraining”
Eine wirtschaftliche Fahrweise bedeutet sinkenden Kraftstoffverbrauch und geringeren Verschleiß. Durch Eco-Trainings können daher erhebliche Einsparpotenziale realisiert werden.
Der Klimawandel hat Einfluss auf unser Leben. Daher treffen wir Vorkehrungen, um unseren ökologischen Fußabdruck so gering wie möglich zu halten.
Wichtige Inhalte von Modul 1 sind:
1.1: Die kinematische Kette für eine optimierte Nutzung, Antriebsstrang im Kraftfahrzeug, Drehmomentkurve, Leistungskurve, spezifische Verbrauchskurve eines Motors, optimaler Nutzungsbereich des Drehzahlmessers, optimaler Drehzahlbereich beim Schalten.
1.2: Technische Merkmale und Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs, Besonderheiten der Zweikreisbremsanlage mit pneumatischer Übertragungseinrichtung, Grenzen des Einsatzes der Bremsanlagen und der Dauerbremsanlage, kombinierter Einsatz von Brems- und Dauerbremsanlage, bestes Verhältnis zwischen Geschwindigkeit und Getriebeübersetzung, Sichtkontrolle und Wartung und Verhalten bei Defekten.
1.3: Wirtschaftliches Fahren, Kraftstoff sparen, Fahrwiderstände, Fahrphysik, Voraussetzungen für wirtschaftliches Fahren, Umweltschutz, umweltbewusstes Fahren, Technik zur Unterstützung des wirtschaftlichen Fahrens, kinematische Kette (Antriebsstrang) und Eco- Fahrphilosophie.
Voraussetzungen:
Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE,
bzw. D1, D1E, D, DE
Gültigkeit:
Die Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Behörde für das Erhalten der Schlüsselzahl 95
Modul 2: “Kontrollgeräte und Sozialvorschriften”
Kenntnisse zu den Lenk- und Ruhezeiten helfen mit, die Gefahren im Straßenverkehr zu senken. Auch die Auffrischung allgemeiner Verkehrsvorschriften kann zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen.
Die Einhaltung von Vorschriften gilt für jeden Berufskraftfahrer und ist gesetzlich vorgeschrieben.
Diese Ruhezeiten gilt es vor allem während des Betriebes zu wahren, um Sekundenschlaf, Unfällen und anderen Gefahren vorzubeugen.
Wichtige Inhalte von Modul 2 sind:
2.1: Höchstzulässige Arbeitszeiten in der Verkehrsbranche, Anwendung, Grundsätze und Auswirkungen der VO, Lenkzeit, Tageslenkzeit, Wochenlenkzeit, Lenkdauer und Fahrtunterbrechung, tägliche Ruhezeit, wöchentliche Ruhezeit, Mehrfahrerbetrieb, Sanktionen für den Fall, dass der Fahrtenschreiber nicht benutzt, falsch benutzt oder verfälscht wird, Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen für den Güterkraft- und Personenverkehr: Rechte und Pflichten der Fahrerinnen und Fahrer von Kraftfahrzeugen im Bereich der Grundqualifikation und der Weiterbildung.
Voraussetzungen:
Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE,
bzw. D1, D1E, D, DE
Gültigkeit:
Die Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Behörde für das Erhalten der Schlüsselzahl 95
Modul 3: “Sicherheit im Fokus”
Auch der hohe Standard an Sicherheitstechnik in modernen LKW und Bussen kann die Fahrphysik nicht außer Kraft setzen. Kenntnisse dazu und zum Verhalten in Grenzsituationen werden hier vermittelt.
Wichtige Inhalte von Modul 3 sind:
3.1: Typologie der Arbeitsunfälle in der Verkehrsbranche, Unfallrisiken, Arbeitsunfälle, Wegeunfälle, besondere Unfallrisiken im Straßenverkehr, menschliche, materielle und finanzielle Auswirkungen von Unfällen, in Bezug auf den Kraftfahrer und das Unternehmen.
3.2: Kriminalität im Straßenverkehr, Fahrzeug- und Ladungsdiebstahl, Kriminalität in Form von illegaler Einwanderung und Schleusung, Ursachen und Umfang der Schleusung, Vorbeugemaßnahmen, Rechte, Pflichten und Folgen für den Fahrer.
3.3: Gesundheitsbedenkliche Bewegung und Haltung, Heben, Tragen, Schieben, Ziehen, physische Kondition, Vermeidungen von Herz- Kreislauferkrankungen, Übungen für den Umgang mit Lasten, individueller Schutz.
3.4: Körperliche und geistige Fitness des Fahrers, Grundsätze einer gesunden und ausgewogenen Ernährung, Auswirkungen von Alkohol, Arzneimitteln oder jedem Stoff, der eine Veränderung des Verhaltens bewirken kann, Symptome, Ursachen, Auswirkungen von Müdigkeit und Stress, grundlegende Rolle des Zyklus von Aktivität und Ruhezeit.
3.5: Richtiges Handeln bei Notfällen, Verhalten bei Pannen, nach Unfällen, Vermeidung von Nachfolgeunfällen, Verständigung der Hilfskräfte, Bergung von Verletzten und Leistung Erster Hilfe, Reaktion bei Brand, Erstellung einer einvernehmlichen Unfallmeldung, Evakuierung von Lastkraftwägen und Bussen, Vorgehen bei Gewalttaten.
3.6: Der Fahrer als Imageträger des Unternehmens, Bedeutung der Qualität, unterschiedliche Rollen, unterschiedliche Gesprächspartner, Wartung des Fahrzeuges, Arbeitsorganisation, kommerzielle und finanzielle Konsequenzen eines Rechtsstreits.
3.7: Das wirtschaftliche Umfeld des Güterkraftverkehrs, Kraftverkehr im Verhältnis zu bestimmten Verkehrsmitteln, unterschiedliche Tätigkeiten im Kraftverkehr, Organisation der wichtigsten Arten von Verkehrsunternehmen oder Transporthilfstätigkeiten, unterschiedliche Spezialisierungen, Weiterentwicklung der Branche.
Voraussetzungen:
Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE,
bzw. D1, D1E, D, DE
Gültigkeit:
Die Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Behörde für das Erhalten der Schlüsselzahl 95
Modul 4: “Der Kunde im Mittelpunkt”
Fahrer und Fahrzeug (LKW oder Bus) sind die Visitenkarte des Unternehmens. Daher kann der Fahrer das Ansehen und den Erfolg des Unternehmens durch Auftreten, Kommunikation und Verhalten erheblich beeinflussen. Vor allem die Straßen in Europa bergen viele Gefahren für LKW – Fahrer und die von ihnen transportierten Güter.
Eine Studie des Europäischen Parlaments belegt, dass jährlich durch Überfälle, bzw. Diebstähle ganzer Lastzüge und Waren, Schäden von rund 8,25 Milliarden Euro entstehen.
Wichtige Inhalte von Modul 4 sind:
4.1: Gefahren kriminellen Handelns gegen Güterkraftverkehrsunternehmen, z.B. Diebstahl von Fahrzeugen oder von Ladung, Gefahren durch Menschenhandel für Güterkraftverkehrsunternehmen, Gefahren durch Schleusertätigkeiten für Güterkraftverkehrsunternehmen und Gefahren durch Drogen- oder Warenschmuggel für Güterkraftverkehrsunternehmen.
4.2: Strafrechtliche Mitverantwortung des Fahrers, Strafverfahren, Bußgeldverfahren (auch im Ausland), arbeitsrechtliche Sanktionen und Verlust des Arbeitsplatzes.
4.3: Geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Straftaten gegen Güterkraftverkehrsunternehmen, z.B. sorgfältige Auswahl von Abstellplätzen, Ladungsräume gegen unbefugten Zugriff sichern, geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Schleuserkriminalität gegen Güterkraftverkehrsunternehmen, z.B. sorgfältige Kontrolle von Schließeinrichtungen des Fahrzeuges sowie von Laderäumen.
4.4: Inhalt von Checklisten und die Verwendung von Checklisten.
4.5: Obhutspflichten für Ladung, Aufklärungspflichten des Unternehmers und Informationspflichten des Unternehmers gegenüber dem Fahrer
Voraussetzungen:
Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE,
bzw. D1, D1E, D, DE
Gültigkeit:
Die Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Behörde für das Erhalten der Schlüsselzahl 95
Modul 5: “Ladungssicherung optimieren”
Unzureichende Ladungssicherung kann viele Ursachen haben, bedeutet jedoch meist unerwartete Folgen. Die Ladungsschäden des Güterkraftverkehrs in Deutschland verursachen Kosten von mehreren hundert Millionen Euro jährlich.
Vor allem ist die Unfallverhütung ein wichtiger Bestandteil von Modul 5, um natürliche Personen im Straßenverkehr zu schützen. Die Vermeidung und Schulung des jeweiligen Fahrers sind für die Verkehrssicherheit essenziell.
Wichtige Inhalte von Modul 5 sind:
1.4: Bei der Fahrt auf das Kraftfahrzeug wirkende Kräfte, Einsatz der Getriebeübersetzung entsprechend der Belastung des Kraftfahrzeugs und dem Fahrbahnprofil, Berechnung der Nutzlast eines Kraftfahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination, Berechnung des Nutzvolumens, Verteilung der Ladung, Auswirkungen der Beladung auf die Achse, Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt, Arten von Verpackungen und Lastträgern, Kenntnisse über die wichtigsten Kategorien von Gütern, bei denen eine Ladungssicherung erforderlich ist, Freistell- und Verzurrtechniken, Verwendung der Zurrmittel, Überprüfung der Haltevorrichtungen, Einsatz des Umschlaggeräts, Abdecken mit einer Plane, Entfernen der Plane und technische Abfahrtskontrolle.
Voraussetzungen:
Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE,
bzw. D1, D1E, D, DE
Gültigkeit:
Die Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Behörde für das Erhalten der Schlüsselzahl 95