Der Bus-Führerschein
Alle wichtigen Informationen zu deinem Bus-Führerschein

Bei uns findet jeder eine Klasse für sich! Wir bringen Dich schnell und zuverlässig auf den Weg zu Deinem Führerschein. In der Übersicht weiter unten findest Du erste Informationen zu den rechtlichen und formalen Voraussetzungen. Aber welche Ausbildungsklasse ist überhaupt die richtige für Dich? Damit Du später garantiert die für Dich optimale Ausbildung genießt, nehmen wir uns die Zeit und beraten Dich ausführlich in einem unverbindlichen Beratungsgespräch. So bekommst Du ein unmittelbares Gefühl für das, was Dich erwartet.

Klasse D1

Mindestalter: 21/181 Jahre

Kraftfahrzeuge4, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen, außer dem Fahrzeugführer, ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt
Sie dürfen mit diesem Führerschein Klasse D1 Anhänger mitführen, wenn:
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt

Besonderheiten:
- Vorausetzung Führerschein der Klasse B
- Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.
- Wer älter als 50 Jahre ist, muss bei jeder Verlängerung zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.
- Ab dem 45. Lebensjahr kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur nach Vorlage des arbeitsmedizinischen Belastungsgutachtens erfolgen.
- Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit 
- Bei gewerblichem Güterverkehr ist eine Grundqualifikation erforderlich.

Klasse D1E

Beschreibung


Mindestalter: 21/181 Jahre

Kraftfahrzeuge4, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt - auch mit Anhänger über 750 kg zGM

Besonderheiten:
- Vorausetzung Führerschein der Klasse D1
- Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.
- Wer älter als 50 Jahre ist, muss bei jeder Verlängerung zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.
- Ab dem 45. Lebensjahr kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur nach Vorlage des arbeitsmedizinischen Belastungsgutachtens erfolgen.
- Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit 
- Bei gewerblichem Güterverkehr ist eine Grundqualifikation erforderlich.

Klasse D

Mindestalter: 24/21/181,2,3 Jahre

Kraftfahrzeuge4, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind - auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.

Besonderheit:
- Vorbesitz Führerschein der Klasse B
- Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.
- Wer älter als 50 Jahre ist, muss bei jeder Verlängerung zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.
- Ab dem 45. Lebensjahr kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur nach Vorlage des arbeitsmedizinischen Belastungsgutachtens erfolgen.
- Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung
- Bei gewerblichem Güterverkehr ist eine Grundqualifikation erforderlich.

Klasse DE

Mindestalter: 24/21/181,2,3 Jahre

Kraftfahrzeuge4, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind - auch mit Anhänger über 750 kg zGM.

Besonderheit:
-Vorbesitz Führerschein der Klasse D
-Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.
-Wer älter als 50 Jahre ist, muss bei jeder Verlängerung zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.
-Ab dem 45. Lebensjahr kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur nach Vorlage des arbeitsmedizinischen Belastungsgutachtens erfolgen.
-Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit 
-Bei gewerblichem Güterverkehr ist eine Grundqualifikation erforderlich.

1) 18 Jahre für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben
2)  Die Klassen D und DE können erworben werden:
     a) bereits mit 18 Jahren begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km unter den Bedingungen von 1; 
     b) bereits mit 20 Jahren unter den Bedingungen von 1;
     c) bereits mit 21 Jahren nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG (umfangreiche IHK-Prüfung in Theorie und Praxis) oder, begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km,
         nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG;
     d) bereits mit 23 Jahren die Klasse D (nicht DE) nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG
3) Seit 05/2014: Mindestalter 21 für Bewerber der Klasse D, die als Führer
    1. von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes, sofern diese  Fahrzeuge für Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordnete Übungsfahrten sowie Prüfungen auf der Straße unterzogen werden, und
    2. von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden.
4) Seit 28.12.2016: WICHTIG: Kfz mit einer zGM von mehr als 3.500 kg, die zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt sind, dürfen – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – seit 28.12.2016 nicht mehr mit der Klassen C1 oder C gefahren werden. Es gelten folgende Ausnahmeregelungen: https://www.flvbw.de/fuehrerscheinklassen/bus-klassen.html
Anmeldung und Ausbildung
Wichtig für
deine Anmeldung

zur Erstellung deines Führerscheinantrags benötigen wir folgende Unterlagen von dir:

- Passbild
- Augenärztliche Untersuchung
- Ärztliche Untersuchung
- Arbeitsmedizinisches Gutachten
- Erste-Hilfe-Kurs

MEHR ALS
10
JAHRE
ERFAHRUNG
Ausbildung in
Theorie und Praxis
1

Theorie

    • 6 Doppelstunden Grundstoff
    • 10 Doppelstunden Zusatzstoff


bei Vorbesitz C1 oder C

    • 6 Doppelstunden Grundstoff
    • 4 Doppelstunden Zusatzstoff


Praxis


bei Vorbesitz B oder C1
 bis 2 Jahre

    • 41 Stunden Grundausbildung
    • 19 Stunden Überland
    • 12 Stunden Autobahn
    • 7 Stunden Beleuchtungsfahrt


> als 2 Jahre

    • 16 Stunden Grundausbildung
    • 8 Stunden Überland
    • 4 Stunden Autobahn
    • 4 Stunden Beleuchtungsfahrt


Bei Vorbesitz C bis 2 Jahre

    • 8 Stunden Grundausbildung
    • 8 Stunden Überland
    • 4 Stunden Autobahn
    • 4 Stunden Beleuchtungsfahrt


> als 2 Jahre

    • 6 Stunden Grundausbildung
    • 4 Stunden Überland
    • 2 Stunden Autobahn
    • 2 Stunden Beleuchtungsfahrt
2

Theorie

    • keine Theorieausbildung


      Praxis

    • 4 Stunden Grundausbildung
    • 3 Stunden Überland
    • 1 Stunde Autobahn
    • 1 Stunde Beleuchtungsfahrt
3

Theorie

    • 6 Doppelstunden Grundstoff
    • 18 Doppelstunden Zusatzstoff


bei Vorbesitz C1

    • 6 Doppelstunden Grundstoff
    • 12 Doppelstunden Zusatzstoff


bei Vorbesitz C und/oder D1

    • 6 Doppelstunden Grundstoff
    • 8 Doppelstunden Zusatzstoff


Praxis


bei Vorbesitz B oder C1
 bis 2 Jahre

    • 45 Stunden Grundausbildung
    • 22 Stunden Überland
    • 14 Stunden Autobahn
    • 8 Stunden Beleuchtungsfahrt


> als 2 Jahre

    • 3 Stunden Grundausbildung
    • 12 Stunden Überland
    • 8 Stunden Autobahn
    • 5 Stunden Beleuchtungsfahrt


Bei Vorbesitz C bis 2 Jahre

    • 14 Stunden Grundausbildung
    • 16 Stunden Überland
    • 8 Stunden Autobahn
    • 6 Stunden Beleuchtungsfahrt


> als 2 Jahre

    • 7 Stunden Grundausbildung
    • 8 Stunden Überland
    • 4 Stunden Autobahn
    • 3 Stunden Beleuchtungsfahrt


Bei Vorbesitz D1

    • 20 Stunden Grundausbildung
    • 5 Stunden Überland
    • 5 Stunden Autobahn
    • 5 Stunden Beleuchtungsfahrt
4

Theorie

    • keine Theorieausbildung


      Praxis

    • 4 Stunden Grundausbildung
    • 3 Stunden Überland
    • 1 Stunde Autobahn
    • 1 Stunde Beleuchtungsfahrt

Anschrift

Ortenauer Straße 49
77767 Appenweier

Kontakt

Telefon: 07805 9167963
Mail: info@fahrschule-guempel.de