Der LKW-Führerschein
Alle wichtigen Informationen zu deinem LKW-Führerschein

Bei uns findet jeder eine Klasse für sich! Wir bringen Dich schnell und zuverlässig auf den Weg zu Deinem Führerschein. In der Übersicht weiter unten findest Du erste Informationen zu den rechtlichen und formalen Voraussetzungen. Aber welche Ausbildungsklasse ist überhaupt die richtige für Dich? Damit Du später garantiert die für Dich optimale Ausbildung genießt, nehmen wir uns die Zeit und beraten Dich ausführlich in einem unverbindlichen Beratungsgespräch. So bekommst Du ein unmittelbares Gefühl für das, was Dich erwartet.

Klasse C1

Mindestalter: 18 Jahre

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM bis 7.500 kg zGM
Sie dürfen mit diesem Führerschein Klasse C1 Anhänger mitführen, wenn:
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt

Besonderheiten:

  • - Vorausetzung Führerschein der Klasse B
  • - Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Wird die Klasse nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der Klasse mehr gefahren werden. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird.
  • - Bei gewerblichem Güterverkehr ist eine Grundqualifikation erforderlich,

Klasse C1E

Mindestalter: 18 Jahre

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM bis 7.500 kg zGM
Sie dürfen mit dem Führerschein der Klasse C1E Anhänger mitführen, wenn:

a) Zugfahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg zGM,
oder
b) Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger über 3.500 kg zGM.

Fahrzeugkombination zGM in beiden Fällen max. 12.000 kg.

Besonderheiten:

    • - Vorausetzung Führerschein der Klasse C1
    • - Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Wird die Klasse nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der Klasse mehr gefahren werden. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird.
    • - Bei gewerblichem Güterverkehr ist eine Grundqualifikation erforderlich.

Klasse C

Mindestalter: 21/181,2 Jahre

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.

NEU: Ausgenommen sind nun alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge, auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen.

Besonderheit:
- Vorbesitz Führerschein der Klasse B
- Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt und muss anschließend verlängert werden.

1)  18 Jahre für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“  durchlaufen oder abgeschlossen haben oder nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG.
2)  Seit 05/2014: Mindestalter 18 für Bewerber der Klasse C, die als Führer
1. von Einsatzfahrzeugen und
2. von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken  werden.

Klasse CE

Mindestalter: 21/181 Jahre

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger über 750 kg zGM.

NEU: Ausgenommen sind nun alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge, auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen.

Besonderheit:
- Vorbesitz Führerschein der Klasse B
- Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Wird die Klasse nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der Klasse mehr gefahren werden. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird.

1)  18 Jahre für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“  durchlaufen oder abgeschlossen haben oder nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG.

1) 18 Jahre für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben
2)  Die Klassen D und DE können erworben werden:
     a) bereits mit 18 Jahren begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km unter den Bedingungen von 1; 
     b) bereits mit 20 Jahren unter den Bedingungen von 1;
     c) bereits mit 21 Jahren nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG (umfangreiche IHK-Prüfung in Theorie und Praxis) oder, begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km,
         nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG;
     d) bereits mit 23 Jahren die Klasse D (nicht DE) nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG
3) Seit 05/2014: Mindestalter 21 für Bewerber der Klasse D, die als Führer
    1. von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes, sofern diese  Fahrzeuge für Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordnete Übungsfahrten sowie Prüfungen auf der Straße unterzogen werden, und
    2. von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden.
4) Seit 28.12.2016: WICHTIG: Kfz mit einer zGM von mehr als 3.500 kg, die zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt sind, dürfen – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – seit 28.12.2016 nicht mehr mit der Klassen C1 oder C gefahren werden. Es gelten folgende Ausnahmeregelungen: https://www.flvbw.de/fuehrerscheinklassen/bus-klassen.html
Anmeldung und Ausbildung
Wichtig für
deine Anmeldung

zur Erstellung deines Führerscheinantrags benötigen wir folgende Unterlagen von dir:

- Passbild
- Augenärztliche Untersuchung
- Ärztliche Untersuchung
- Erste-Hilfe-Kurs

MEHR ALS
10
JAHRE
ERFAHRUNG
Ausbildung in
Theorie und Praxis
1

Theorie

    • 6 Doppelstunden Grundstoff
    • 6 Doppelstunden Zusatzstoff

      bei Vorbesitz D1 oder D:
    • 2 Doppelstunden Zusatzstoff

      Praxis

    • Grundausbildung
    • 3 Stunden Überland
    • 1 Stunde Autobahn
    • 1 Stunde Beleuchtungsfahrt
2

Theorie

    • keine Theorieausbildung

      Praxis

    • Grundausbildung
    • 3 Stunden Überland
    • 1 Stunde Autobahn
    • 1 Stunde Beleuchtungsfahrt


      Bei gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C1 und C1E

    • 1 Stunde Überland (Solo)
    • 1 Stunde Autobahn (Solo)
    • 3 Stunden Überland (Zug)
    • 1 Stunde Autobahn (Zug)
    • 2 Stunden Beleuchtungsfahrt (Zug)
3

Theorie

    • 6 Doppelstunden Grundstoff
    • 10 Doppelstunden Zusatzstoff


      bei Vorbesitz C1 oder D1

    • 4 Doppelstunden Zusatzstoff


      bei Vorbesitz D

    • 2 Doppelstunden Zusatzstoff


      Praxis

    • Grundausbildung
    • 5 Stunden Überland
    • 2 Stunden Autobahn
    • 3 Stunden Beleuchtungsfahrt


      Klasse C1 auf C

    • 3 Stunden Überland
    • 1 Stunde Autobahn
    • 1 Stunde Beleuchtungsfahrt
4

Theorie

    • 6 Doppelstunden Grundstoff
    • 4 Doppelstunden Zusatzstoff


      Praxis

    • Grundausbildung
    • 5 Stunden Überland
    • 2 Stunden Autobahn
    • 3 Stunden Beleuchtungsfahrt


      Bei gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C und CE

    • 3 Stunden Überland (Solo)
    • 1 Stunde Autobahn (Solo)
    • 5 Stunden Überland (Zug)
    • 2 Stunden Autobahn (Zug)
    • 3 Stunden Beleuchtungsfahrt (Zug)

Anschrift

Ortenauer Straße 49
77767 Appenweier

Kontakt

Telefon: 07805 9167963
Mail: info@fahrschule-guempel.de