DER 2RAD-FÜHRERSCHEIN
ALLE WICHTIGEN INFORMATIONEN
RUND UM DEINEN
ROLLER-/
MOTORRAD-
FÜHRERSCHEIN
Bei uns findet jeder eine Klasse für sich! Wir bringen Dich schnell und zuverlässig auf den Weg zu Deinem Führerschein. In der Übersicht weiter unten findest Du erste Informationen zu den rechtlichen und formalen Voraussetzungen. Aber welche Ausbildungsklasse ist überhaupt die richtige für Dich? Damit Du später garantiert die für Dich optimale Ausbildung genießt, nehmen wir uns die Zeit und beraten Dich ausführlich in einem unverbindlichen Beratungsgespräch. So bekommst Du ein unmittelbares Gefühl für das, was Dich erwartet.
Mofa
- Mindestalter: 15 Jahre
An unserem Mofakurs kannst Du schon ab 14 1/2 Jahren teilnehmen. Er besteht aus 6 Doppelstunden theoretischem Grundunterricht, 2 Doppelstunden Zusatzunterricht und 2 Fahrstunden.
Klasse AM
Mindestalter: 15 Jahre
Zweirädrige Kleinkrafträder, dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit:
- - Einer bbH (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) von maximal 45 km/h
- - Verbrennungsmotor (Zweiräder) oder Fremdzündungsmotor (drei-/vierrädrige Fahrzeuge): Hubraum maximal 50 cm³
- - Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
- - Andere Verbrennungsmotoren bei drei- oder vierrädrigen Fahrzeugen: Nutzleistung maximal 4 kW
- - Leermasse bei vierrädrigen Fahrzeugen (ohne Batterien) maximal 350 kg
Klasse A1
Mindestalter: 16 Jahre
- - Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bbH von mehr als 45 km/h, sowie einer Leistung von bis zu 15 kW.
Eingeschlossene Klassen:
Klasse AM
Klasse A2
Mindestalter: 18 Jahre
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.
Eingeschlossene Klassen:
Klasse AM + A1
Klasse A
Mindestalter: 24 Jahre, 20 Jahre (nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2), 21 Jahre (für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A)
- - Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von mehr als 0,2 kW/kg,
- - Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bbH von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Eingeschlossene Klassen:Klasse AM + A1 + A2
B196
Was darf ich fahren?
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 25 Jahre
- mindestens seit 5 Jahren Klasse B
- Teilnahme an einer Fahrerschulung
deine Anmeldung
zur Erstellung deines Führerscheinantrags benötigen wir folgende Unterlagen von dir:
- biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
MEHR ALS
JAHRE
ERFAHRUNG
in Theorie und Praxis
Klasse AM
Theorie
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
- Grundausbildung
Klasse A1
Theorie
- 12 Doppelstunden Grundstoff
(bei Ersterwerb) - 6 Doppelstunden Grundstoff
(bei Erweiterung) - 4 Doppelstunden Zusatzstoff
- 12 Doppelstunden Grundstoff
Praxis
- Grundausbildung
- 5 Stunden Überland
- 4 Stunden Autobahn
- 3 Stunden Beleuchtungsfahrt
Klasse A2
Theorie
- 12 Doppelstunden Grundstoff
(bei Ersterwerb) - 6 Doppelstunden Grundstoff
(bei Erweiterung) - 4 Doppelstunden Zusatzstoff
- 12 Doppelstunden Grundstoff
Praxis
- Grundausbildung
- 5 Stunden Überland
- 4 Stunden Autobahn
- 3 Stunden Beleuchtungsfahrt
Besonderheit bei Umstieg von A1 auf A2:
- Beim Aufstieg von A1 zu A2 (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben
- Beim Aufstieg von A1 zu A2 (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist keine Fahrstunde vorgeschrieben, allerdings muss die Fahrschule VOR der Prüfung den Prüfling testen, ob dieser alle Anforderungen für eine praktische Prüfung erfüllen kann. Das heißt, dass mind. eine Doppelstunde gemacht werden muss!!!
- Beim Aufstieg mit weniger als 2 Jahren Vorbesitz von A1 sind besondere Ausbildungsfahrten vorgeschrieben:
- 3 Stunden Überland
- 2 Stunden Autobahn
- 1 Stunde Nacht
Klasse A
Theorie
- 12 Doppelstunden Grundstoff
(bei Ersterwerb) - 6 Doppelstunden Grundstoff
(bei Erweiterung) - 4 Doppelstunden Zusatzstoff
- 12 Doppelstunden Grundstoff
Praxis
- Grundausbildung
- 5 Stunden Überland
- 4 Stunden Autobahn
- 3 Stunden Beleuchtungsfahrt
Besonderheiten bei Umstieg von A2 auf A:
- Beim Aufstieg von A2 zu A (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben
- Beim Aufstieg von A2 zu A (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist keine Fahrstunde vorgeschrieben, allerdings muss die Fahrschule VOR der Prüfung den Prüfling testen, ob dieser alle Anforderungen für eine praktische Prüfung erfüllen kann. Das heißt, dass mindestens eine Doppelstunde gemacht werden muss!
- Beim Aufstieg mit weniger als 2 Jahren Vorbesitz von A2 sind Praxisstunden vorgeschrieben:
- 3 Stunden Überland
- 2 Stunden Autobahn
- 1 Stunde Nacht
Besonderheiten bei Umstieg von A1 auf A:
- Vorgeschriebene Praxiseinheiten (Mindestalter 24 Jahre):
- 3 Stunden Überland
- 2 Stunden Autobahn
- 1 Stunde Nacht
B196
Ablauf der Fahrerschulung:
- mindestens 4 Einheiten á 90 Minuten Theorie (8 Unterrichtsstunden)
- mindestens 5 Einheiten á 90 Minuten Praxis (10 Fahrstunden)
Keine Prüfungen erforderlich!
Eintrag im Führerschein:
Nach vollständiger und erfolgreicher Teilnahme an der Fahrerschulung, erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung. Gegen Vorlage dieser Bescheinigung stellt das Straßenverkehrsamt einen neuen Füherschein aus mit entsprechendem B196-Eintrag
Anschrift
Ortenauer Straße 49
77767 Appenweier
Kontakt
Telefon: 07805 9167963
Mail: info@fahrschule-guempel.de